Allgemeine Verkaufsbedingungen

Ihre Sicherheit und volle Transparenz beim Einkauf haben für uns Priorität. Nachfolgend finden Sie die vollständigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die die Grundlagen unserer Zusammenarbeit präzise festlegen.

Wir wissen, dass das Lesen von Geschäftsbedingungen selten spannend ist, aber die Kenntnis der AGB bietet Ihnen nur Vorteile.

1. Klare Regeln: Sie erfahren genau, wie der Bestell-, Liefer- und Zahlungsprozess abläuft.
2. Transaktionssicherheit: Dieses Dokument schützt Ihre Rechte als Käufer und garantiert höchste Servicestandards.
3. Volle Transparenz: Wir stellen diese Bedingungen öffentlich zur Verfügung, damit Sie vor dem Kauf Zugang zu allen wichtigen Informationen haben.
4. Bitte beachten Sie: Mit der Abgabe einer Bestellung akzeptieren Sie die nachstehenden Bestimmungen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns sicher fühlen, deshalb achten wir darauf, dass unsere Regeln den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und kundenfreundlich sind.



ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER NATAN PLAST SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ MIT SITZ IN ZEBRZYDOWICE

I. Allgemeine Bestimmungen.

  1. Definitionen:
    1. Verkäufer – NATAN PLAST Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Zebrzydowice, Adresse: ul. Nowy Dwór 4, 43-410 Zebrzydowice, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bielsko-Biała, VIII. Wirtschaftsabteilung – Landesgerichtsregister unter der KRS-Nummer 0000216929, NIP: 6511627387, REGON: 278254682,
    2. Käufer – eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die eine Bestellung aufgibt oder Produkte vom Verkäufer kauft, die kein Verbraucher ist,
    3. Parteien – Verkäufer und Käufer,
    4. Produkte – vom Verkäufer hergestellte Waren,
    5. Preisliste – die aktuelle Standardpreisliste für Waren, Transport und andere Gebühren, erstellt vom Verkäufer,
    6. AVB – diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen
  1. Die AVB gelten nicht für Verbraucher
  2. Die AVB sind für die Parteien in vollem Umfang bindend, es sei denn, die Parteien schließen die Anwendung ihrer Bestimmungen ganz oder teilweise schriftlich aus. Im Falle eines schriftlich abgeschlossenen Kaufvertrags gelten die AVB nur insoweit, als sie im Vertrag nicht geregelt sind.
  3. Alle Änderungen, Ergänzungen von Verträgen sowie alle Mitteilungen, Erklärungen usw., die von den Parteien im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vorgenommen werden, müssen, um gültig zu sein, schriftlich erfolgen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die AVB vor Unterzeichnung der Bestellung oder des Vertrags zu lesen.
  5. Bei Unterzeichnung der Bestellung oder des Vertrags ist der Käufer verpflichtet zu erklären, dass er die AVB gelesen hat. Der Käufer kann sich nicht auf Unkenntnis der AVB berufen.

II. Produktinformationen. Angebote

  1. Alle technischen Informationen zu den im Handelsangebot des Verkäufers enthaltenen Produkten (z. B. Gewichte, Abmessungen, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und andere technische Daten) sowie deren Präsentation (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgebend, sofern die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck keine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
  2. Der Verkäufer ist an das Angebot innerhalb der darin angegebenen Frist gebunden, und falls keine Frist angegeben wurde, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots. Sollte der Verkäufer jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Frist, innerhalb derer er eine Antwort auf das Angebot erwartet, unbestimmt ist, bleibt er an dieses Angebot gebunden, bis es widerrufen wird. Unabhängig vom Ort der Angebotsabgabe gelten alle auf dessen Grundlage geschlossenen Kaufgeschäfte als am Sitz des Verkäufers abgeschlossen.
  3. Anzeigen, Werbung und Kataloge über die vom Verkäufer angebotenen Waren stellen kein Angebot dar und dienen ausschließlich Informationszwecken.

III. Preise.

  1. Der Preis der Produkte wird auf der Grundlage der Preisliste vom Tag der Rechnungsstellung oder eines separaten Angebots des Verkäufers an den Käufer festgelegt.
  2. Der Käufer kann sich nicht auf Unkenntnis der aktuellen Preisliste berufen.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Rabatte, Nachlässe zu gewähren und Aktionen im Zusammenhang mit den verkauften Produkten zu organisieren.
  4. Die Preise sind Nettopreise und enthalten weder die Mehrwertsteuer noch andere Steuern oder Zollgebühren.

IV. Lieferung

  1. Vom Käufer übernommene Produkte gelten als mangelfrei.
  2. Die Bestätigung der Produktannahme durch Unterschrift einer vom Käufer bevollmächtigten Person auf dem Lieferschein des Verkäufers bedeutet den Verlust der Rechte des Käufers auf jegliche zukünftige Ansprüche im Zusammenhang mit Mengenmängeln oder offensichtlichen Mängeln der gelieferten Produkte.
  3. Mit der Übergabe der Produkte im Lager des Verkäufers an den Käufer oder dessen Spediteur gehen alle Lasten im Zusammenhang mit den Produkten sowie alle Risiken und Gefahren des zufälligen Verlusts, der Zerstörung oder Beschädigung der Produkte auf den Käufer über.
  4. Nach Vereinbarung der Parteien liefert der Verkäufer die Produkte mit eigenem Transport oder unter Beteiligung eines Spediteurs an den bezeichneten Ort, und die Transportkosten werden auf der Verkaufsrechnung ausgewiesen. In jedem Fall ist der Käufer vor dem Verkauf verpflichtet, den endgültigen Lieferort der Produkte anzugeben, um die Transportkosten zu berechnen.
  5. Wenn die Produkte vom Verkäufer an den vom Käufer angegebenen Ort geliefert werden, sind diese verpflichtet, die Produkte nach Abschluss des Transports und einer eventuellen Entladung durch den Verkäufer qualitativ und quantitativ abzunehmen.

V. Garantie und Gewährleistung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gewährt der Verkäufer eine Qualitätsgarantie auf die Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum oder Rechnungsdatum.
  2. Im Rahmen der gewährten Garantie verpflichtet sich der Verkäufer nach eigener Wahl, (i) mangelhafte Produkte durch neue zu ersetzen, (ii) den Preis mangelhafter Produkte entsprechend zu mindern, (iii) mangelhafte Produkte zu reparieren, (iv) den gezahlten Preis zurückzuerstatten, vorausgesetzt, die Produkte wurden auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer zurückgesandt. Diese Bedingungen gelten auch für alle reparierten oder ersetzten Produkte.
  3. Die Garantie umfasst keine Produkte, die als
  4. Gwarancja zostaje wyłączona w przypadkach:
    1. Nichteinhaltung der korrekten Montageanleitung,
    2. unsachgemäße Nutzung der Produkte,
    3. Verwendung von Chemikalien, die die Struktur und Parameter der Produkte beeinflussen können,
    4. Modifikation der Produkte durch den Käufer nach dem Kauf,
    5. Verwendung der Produkte entgegen den Empfehlungen und ihrer Bestimmung,
    6. eventuelle Farbänderungen oder Farbunterschiede.
  5. Gwarancją nie są objęte wady i/lub uszkodzenia Produktów powstałe w wyniku:
    1. unsachgemäßem Transport, Entladen und Lagern der Produkte,
    2. unsachgemäßer Planung oder Ausführung des Unterbaus,
  1. unsachgemäßer und nicht den Regeln der Baukunst entsprechender Montage der gekauften Produkte,
  2. Verwendung ungeeigneter Materialien oder Technologien zur Montage der Produkte,
  3. unsachgemäßer Auswahl der Produkte für Art und Größe der Belastungen,
  4. unsachgemäßer Nutzung, die nicht der Bestimmung und den Eigenschaften der gekauften Produkte entspricht,
  5. Naturkatastrophen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen,
  6. Beschädigung, Rissbildung, Zerreißen von Elementen infolge von Materialermüdung,
  7. Beschädigung, Zerstörung oder Materialermüdung, die eine direkte Folge des Fehlens, der teilweisen Füllung oder des Verlusts der Füllung während der Nutzung von Geogitter-Systemen ist,
  8. mangelnder angemessener Pflege der Produkte während
  9. Beschädigung
  1. Diese Garantie wird dem Käufer gewährt und kann nicht
  2. Alle Garantieansprüche bezüglich der Produkte sind auf dem Reklamationsformular einzureichen: per E-Mail an natan@natanplast.pl oder per Post an NATAN PLAST Sp. z o.o. 43-410 Zebrzydowice, ul. Nowy Dwór 4.
  3. Der Käufer verliert seine Rechte aus dieser Garantie, wenn er den Verkäufer nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung eines Mangels, der innerhalb der Garantiezeit auftritt, darüber informiert.
  4. Die Frist für die Stellungnahme zu den Forderungen des Reklamierenden und die Beantwortung der Reklamation beträgt 30 Tage ab dem Datum des Eingangs. Im Falle der Notwendigkeit einer Besichtigung der reklamierten Produkte durch einen bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers wird diese innerhalb einer mit dem Käufer vereinbarten Frist durchgeführt und durch ein Reklamationsprotokoll dokumentiert. Die Frist kann sich verlängern bei: (i) der Notwendigkeit eines Gutachtens über die reklamierten Produkte, (ii) der Unmöglichkeit einer Besichtigung (z. B. aufgrund von Witterungsbedingungen).
  5. Die Reklamation eines Produkts entbindet den Käufer nicht von der Pflicht zur fristgerechten und vollständigen Zahlung der fälligen Beträge aus der Auftragsausführung.
  6. Die Parteien schließen die Haftung aus der Gewährleistung für Sachmängel aus.

VI. Haftung

  1. In jedem Fall ist die gesamte Schadensersatzhaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf den tatsächlichen Schaden und den Wert der verkauften Produkte begrenzt.
  2. Der Verkäufer haftet im Rahmen des tatsächlichen Schadens, unter Ausschluss insbesondere von entgangenem Gewinn, Vertragsstrafen und Schadensersatz an Dritte, indirekten und Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust.
  3. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte entstehen.
  4. Der Verkäufer ist von der Haftung für Mängel der Produkte befreit, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Übergabe Kenntnis von dem Mangel hatte.

VII. Vertraulichkeit. Datenschutz

  1. Technische, kommerzielle und finanzielle Informationen in materieller und immaterieller Form, die der Verkäufer dem Käufer zur Durchführung des Kaufvertrags übermittelt, sind vertraulich und stellen ein Geschäftsgeheimnis dar. Diese Informationen umfassen Informationen bezüglich

Produkte, Lieferanten, Kunden, Methoden, Strategien, technische Fragen, Geschäftsgeheimnisse, Prozesse, Patente, Erfindungen, Know-how und geistige Eigentumsrechte.

  1. Die Parteien vereinbaren, dass Informationen, die auf eine Weise, die nicht mit einer Verletzung dieses Vertrags zusammenhängt, allgemein zugänglich sind oder werden, keine vertraulichen Informationen darstellen.
  2. Die Parteien sind nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet, wenn:
    1. die Offenlegung vertraulicher Informationen gesetzlich vorgeschrieben ist;
    2. die schriftliche Zustimmung der anderen Partei zur Offenlegung vertraulicher Informationen eingeholt wurde;
    3. die Parteien vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
  3. Der Käufer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verkäufer und in dessen Auftrag handelnde Unternehmen im In- und Ausland im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags und zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Verkäufers gemäß den Anforderungen des allgemein geltenden Datenschutzrechts, insbesondere den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung oder „DSGVO“), einverstanden.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der AVB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AVB nicht.
  3. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verkaufsabwicklung entstehen können, werden dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt.
  4. Alle Streitigkeiten werden nach dem Recht
  5. Die AVB gelten ab dem 01.2021
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